Welche Nebenkosten sind umlagefähig? Ein Leitfaden für Mieter und Vermieter

Die Nebenkostenabrechnung ist ein häufiges Streitthema zwischen Mietern und Vermietern. Dabei ist es wichtig zu wissen, welche Nebenkosten tatsächlich umlagefähig sind und welche nicht. In diesem Leitfaden erfahren Sie alles, was Sie über umlagefähige Nebenkosten wissen müssen, und erhalten praktische Tipps für eine korrekte Abrechnung.

Was sind umlagefähige Nebenkosten?

Umlagefähige Nebenkosten sind Betriebskosten, die der Vermieter auf die Mieter umlegen darf. Sie müssen explizit im Mietvertrag vereinbart sein, damit sie rechtlich zulässig sind. Grundlage hierfür ist die Betriebskostenverordnung (BetrKV), die festlegt, welche Kostenarten auf Mieter umgelegt werden dürfen.

Die umlagefähigen Kosten lassen sich in verschiedene Kategorien unterteilen, die wir im Folgenden ausführlich erklären.

1. Grundsteuer

Die Grundsteuer zählt zu den umlagefähigen Nebenkosten. Sie wird von der Gemeinde erhoben und richtet sich nach dem Einheitswert des Grundstücks. Der Vermieter kann die auf das Gebäude entfallende Grundsteuer anteilig auf die Mieter umlegen.

2. Wasserversorgung

Zu den Wasserkosten gehören die Gebühren für Frischwasser sowie die Kosten für die Wartung der Wasserzähler. Auch hier erfolgt die Umlage meist anhand des Verbrauchs oder der Wohnfläche.

3. Abwasser

Die Kosten für die Ableitung und Reinigung des Abwassers zählen ebenfalls zu den umlagefähigen Nebenkosten. Diese werden in der Regel von der Kommune erhoben und können direkt weitergegeben werden.

4. Heizung und Warmwasser

Die Kosten für Heizung und Warmwasser umfassen sowohl den Brennstoffverbrauch als auch die Betriebskosten der Heizungsanlage. Eine verbrauchsabhängige Abrechnung ist hier gesetzlich vorgeschrieben. Der Einbau von Wärmemengenzählern sorgt für eine faire Verteilung.

5. Hausreinigung und Müllbeseitigung

Die Kosten für die regelmäßige Reinigung von Gemeinschaftsflächen wie Treppenhäusern oder Fluren sowie die Müllabfuhr sind umlagefähig. Dazu gehören auch die Wartung von Mülltonnen oder spezielle Entsorgungen, wie z. B. Sperrmüll.

6. Straßenreinigung und Winterdienst

Wenn die Gemeinde Gebühren für die Straßenreinigung erhebt oder ein Winterdienst beauftragt wird, dürfen diese Kosten auf die Mieter umgelegt werden. Alternativ kann der Vermieter die Arbeiten auch an Dienstleister vergeben.

7. Hausmeisterkosten

Die Kosten für einen Hausmeister sind umlagefähig, sofern dieser Tätigkeiten wie Reinigung, Pflege der Außenanlagen oder kleine Reparaturen übernimmt. Verwaltungsaufgaben dürfen jedoch nicht in Rechnung gestellt werden.

8. Gemeinschaftsbeleuchtung

Die Stromkosten für die Beleuchtung von Gemeinschaftsbereichen wie Fluren, Treppenhäusern, Kellern oder Außenanlagen gehören zu den umlagefähigen Nebenkosten.

9. Aufzugskosten

Wenn im Gebäude ein Aufzug vorhanden ist, können die Betriebskosten wie Wartung, Strom und Prüfung durch Sachverständige auf die Mieter umgelegt werden. In der Regel erfolgt die Verteilung nach der Etagenanzahl.

10. Gartenpflege

Kosten für die Pflege von Gemeinschaftsgärten, wie das Rasenmähen, Baumschnitt oder die Bewässerung, dürfen ebenfalls umgelegt werden. Auch die Beauftragung eines Gärtners fällt darunter.

Nicht umlagefähige Kosten

Es gibt jedoch auch Kostenarten, die nicht auf die Mieter umgelegt werden dürfen. Dazu gehören:

  • Verwaltungskosten (z. B. Porto, Bankgebühren)

  • Instandhaltungs- und Reparaturkosten

  • Kosten für den Austausch von Verbrauchszählern

Diese Kosten trägt der Vermieter allein.

Wichtige Tipps für eine korrekte Abrechnung

  1. Prüfen Sie den Mietvertrag: Alle umlagefähigen Nebenkosten müssen im Mietvertrag eindeutig aufgeführt sein.

  2. Transparenz schaffen: Eine detaillierte und nachvollziehbare Abrechnung hilft, Streitigkeiten zu vermeiden.

  3. Fristen einhalten: Der Vermieter muss die Nebenkostenabrechnung innerhalb von 12 Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums vorlegen.

Fazit

Eine klare und transparente Regelung der umlagefähigen Nebenkosten ist im Interesse beider Parteien. Während Mieter von fairen Abrechnungen profitieren, können Vermieter durch eine korrekte Umlage Streitigkeiten vermeiden. Nutzen Sie unseren [Nebenkostenrechner], um Ihre Abrechnung zu prüfen und mögliche Einsparpotenziale aufzudecken.

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